AGB
Hinweise zum Datenschutz in Zusammenhang mit Ihrer Anmeldung beim der Mittagsbetreuung der Stadt Dettelbach
Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Stadt Dettelbach, Luitpold-Baumann-Str. 1, 97337 Dettelbach, stadt@dettelbach.de, Tel.: 09324/ 304 -0;
Behördlicher Datenschutzbeauftragter ist die Stadt Dettelbach, Luitpold-Baumannstr. 1, 97337 Dettelbach, datenschutz@dettelbach.de, 09324/304-211;
Ihre Daten werden zur Teilnahme an der Ferienbetreuung und der Abrechnung erhoben.
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 DSGVO in Verbindung mit dem Betreuungsvertrag verarbeitet.
Ihre Daten werden erhoben, um
- die Mittagsbetreuung ordnungsgemäß stattfinden zu lassen.
- Sie über nachfolgende Aktionen der Familien- und Jugendarbeit informieren zu können.
Ihre personenbezogenen Daten werden nach der Erhebung bei der Stadt Dettelbach so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen notwendig für die jeweilige Aufgabenerfüllung der Mittagsbetreuung der Stadt Dettelbach erforderlich ist.
Es werden Fotos geschossen/Videos gedreht um
- Mit den geschossenen/gedrehten Bildern/Videos nachfolgende Aktionen zu bewerben
- Mit den geschossenen/gedrehten Bildern/Videos Öffentlichkeitsarbeit auf Flyern und in der Presse (Amtsblatt, Zeitungen etc.) zu leisten
Ich genehmige mit meiner Unterschrift im Anmeldeformular die Veröffentlichung von Bild– und Videomaterial (Homepage, soziale Netzwerke, Flyer für folgende Jahre, etc.).
Falls Sie keine Veröffentlichung von Bild- und Videomaterial genehmigen, teilen Sie uns dies bitte explizit unter mittagsbetreuung@dettelbach.de mit.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Wenn Sie in die Verarbeitung durch die Stadt Dettelbach durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
Mit Anmeldung an der Mittagsbetreuung stimmen Sie zu, Ihre Daten anzugeben.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kommt kein Vertrag über die Anmeldung und Teilnahme Ihres/Ihrer Kindes/r durch die Familien- und Jugendarbeit (Mittagsbetreuung) mit der Stadt Dettelbach zustande. Ich habe die oben genannten Informationen zum geltenden Datenschutz gelesen und erkenne diese an.
Teilnahmebedingungen für die Mittagsbetreuung der Stadt Dettelbach
Inhalt der Mittagsbetreuung
Der Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler wird mit (freizeit-)pädagogischen Angeboten, angeleiteten Pausen und falls zeitlich möglich Hausaufgabenhilfe gestaltet. Es besteht kein Anspruch auf Hausaufgabenhilfe und Hausaufgabenüberwachung durch das Betreuungspersonal. Die Mittagsbetreuung bietet ein unterstützendes Angebot bei der Erledigung der Hausaufgaben an.
Zielgruppe
Betreut werden Schülerinnen und Schülern von der ersten bis zur vierten Schulklasse, die die Rudolf – von – Scherenberg - Grundschule besuchen.
Mittagessen
In der Mittagsbetreuung wird ein Mittagessen (außer Freitag) angeboten. Die Teilnahme ist freiwillig – das Kind muss hierfür allerdings angemeldet werden. Für Getränke ist selbst zu sorgen. Bei Nichtteilnahme am Mittagessen, müssen die Eltern dem Kind ein Mittagessen/ Lunchpaket mitgeben.
Personal
Die Stadt Dettelbach stellt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen das für den Betrieb der Mittagsbetreuung notwendige Personal. Die Beaufsichtigung der Kinder ist durch geeignetes Personal gesichert.
Anmeldung und Aufnahme in der Mittagsbetreuung
Der Anmeldende ist verpflichtet, bei der schriftlichen Anmeldung (über das Onlineportal) die erforderlichen Angaben zur Person des aufzunehmenden Kindes und des Personensorgeberechtigten zu machen. Dies beinhaltet auch medizinische Aspekte wie Allergien und notwendige Medikamente. Bei Allergien, Erkrankungen, etc. ist ein ärztliches Attest vorzuzeigen – bitte setzen Sie sich mit der Leitung der Mittagsbetreuung in Verbindung.
Änderungen – insbesondere beim Personensorgerecht – sind unverzüglich mitzuteilen.
Die Anmeldung für die Mittagsbetreuung erfolgt jeweils nach Aufforderung durch die Stadt Dettelbach (u.a. Mitteilung im Amtsblatt).
Eine spätere Anmeldung während des Schuljahres ist dann möglich, wenn freie Plätze vorhanden sind.
Aufnahme und Gruppengröße richten sich nach dem vorhandenen Personal und Raumangebot. Ein Anspruch auf Aufnahme eines Kindes besteht nicht.
Die Aufnahme in die Mittagsbetreuung erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze. Sind nicht genügend freie Plätze verfügbar, wird eine Auswahl nach folgenden Dringlichkeitsstufen getroffen:
a) Kinder, deren Mutter oder Vater alleinerziehend und berufstätig sind.
b) Kinder, deren Familien sich in einer besonderen Notlage befinden.
c) Kinder, deren beide Eltern berufstätig sind.
Zum Nachweis der Kriterien sind bei der Anmeldung entsprechende Belege beizubringen.
Nicht aufgenommene Kinder werden in eine Vormerkliste (Warteliste) eingetragen. Bei frei werdenden Plätzen erfolgt die Aufnahme nach der Dringlichkeit gemäß Abs. 5. Ist eine Auswahl nach diesen Kriterien nicht möglich, entscheidet das Losverfahren.
Die Aufnahme erfolgt grundsätzlich befristet zum Schuljahresende und muss für jedes Schuljahr neu beantragt werden.
Öffnungszeiten der Mittagsbetreuung
Die Betreuung in der Mittagsbetreuung findet an den örtlichen Schultagen, beginnend ab Schulende statt. Die regelmäßige Betreuung kann wahlweise zwei bis fünf Wochentage umfassen. Die Betreuungszeiten der Mittagsbetreuung entnehmen Sie dem Anmeldebogen bzw. dem Onlineportal.
Betreuungsvereinbarung
Die Änderung des Betreuungsumfanges während des Schuljahres bedarf der Zustimmung der Stadt Dettelbach und ist grundsätzlich nur zum Schulhalbjahr möglich. Ausnahmen sind aus dringenden Gründen und nach Rücksprache mit der Stadt Dettelbach möglich.
Wenn sich Stundenplanänderungen auf die gebuchte Betreuungszeit auswirken, können Umbuchungen vorgenommen werden. Während der Ferien und an gesetzlichen Feiertagen bleibt die Mittagsbetreuung geschlossen. Die Stadt Dettelbach bietet eine Ferienbetreuung an. Informationen diesbezüglich erhalten Sie auf der Homepage www.dettelbach.de (Rubrik „Jugend & Familie“ – „Mittags- und Ferienbetreuung“)
Zusammenarbeit der Mittagsbetreuung mit der Schule
Für eine gelingende Schulzeit ist eine partnerschaftliche Zusammenarbeit von Eltern, Mittagsbetreuung und Schule zwingend erforderlich und geboten. Die Mitarbeiter der Mittagsbetreuung und die Lehrkräfte tauschen sich im Sinne einer ganzheitlichen Erziehung der Kinder und ihrer Förderung aus. Bei auftretenden Problemen werden gemeinsam Maßnahmen und Lösungen mit den Erziehungsberechtigten besprochen. Die Zusammenarbeit der beiden Einrichtungen ist Erziehungsprinzip.
Bitte geben Sie diesbezüglich die unterschriebene Erklärung über die Entbindung der Schweige-/Verschwiegenheitspflicht in der Mittagsbetreuung ab (Information erhalten Sie immer zu Beginn jedes Schuljahres).
Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht der Betreuer gegenüber Ihrem Kind beginnt erst mit der Registrierung des Kindes durch das Personal in den Räumen der Mittagsbetreuung. Die Aufsichtspflicht erlischt automatisch am Ende der gebuchten Zeitkategorie.
Für die Beaufsichtigung der Kinder auf dem Weg zur und von der Mittagsbetreuung ist das Betreuungspersonal nicht verantwortlich.
Das Einhalten der in der Buchung angegebenen Abholzeiten ist bindend! Sollten die Kinder ohne vorherige Absprache oder triftigen Grund später als vereinbart abgeholt werden, behalten wir uns im Wiederholungsfall vor, die dadurch zusätzlich notwendigen Betreuungszeiten in Rechnung zu stellen!
Dem Betreuungspersonal ist schriftlich mitzuteilen, von wem das jeweilige Kind abgeholt wird oder ob es nach Hause gehen darf. Soll das Kind auf Dauer von einer dritten Person abgeholt werden, ist dies bei der Anmeldung schriftlich zu erklären. Erfolgt die Abholung im Einzel- oder Ausnahmefall von einer dritten Person, so ist das Betreuungspersonal hiervon rechtzeitig zu verständigen.
Aus organisatorischen Gründen kann nicht jedes Kind zu jedem Zeitpunkt unter Aufsicht sein. (z.B. Toilettenbesuch, Spielen im Außenbereich, Kinder für kurze Zeit im Gruppenraum allein). Dies ist auf Grund des Alters der Kinder vertretbar. Die Aufsichtspflicht wird hierdurch aber nicht verletzt.
Verlassen Kinder die Einrichtung während der Betreuungszeit ohne Erlaubnis des Betreuungspersonals, so sind die Eltern verpflichtet, dies unverzüglich telefonisch mitzuteilen.
Schülerbeförderung
Die Schülerbeförderung ist nicht Bestandteil der Mittagsbetreuung.
Verhinderung an der Teilnahme der Mittagsbetreuung/ Erkrankung des Kindes
Die Personensorgeberechtigten sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihr Kind die Mittagsbetreuung gemäß der Anmeldung regelmäßig besucht.
Kann das Kind an der Mittagsbetreuung nicht teilnehmen, sind die Personensorgeberechtigten verpflichtet, dies rechtzeitig vor Beginn der Betreuung (grundsätzlich einen Tag vorher) dem Betreuungspersonal in schriftlicher Form mitzuteilen. In Ausnahmefällen ist auch eine telefonische Entschuldigung durch die Personensorgeberechtigten möglich. Die Benachrichtigung der Schule reicht nicht aus.
Kinder, die erkrankt sind, dürfen die Mittagsbetreuung während der Dauer der Erkrankung nicht besuchen.
Besteht der Verdacht, dass das Kind an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des § 48 i.V.m. den §§ 45 und 3 des Bundesseuchengesetzes leidet, ist das Betreuungspersonal der Mittagsbetreuung hiervon unverzüglich zu benachrichtigen. Die Leitung der Mittagsbetreuung hat das Kind dann vorübergehend vom Besuch auszuschließen. Gleiches gilt, wenn Familienmitglieder an einer solchen übertragbaren Krankheit leiden. Die Wiederzulassung zum Besuch der Mittagsbetreuung kann von der Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses abhängig gemacht werden.
Wird die Mittagsbetreuung auf Anordnung des Gesundheitsamtes oder aus anderen zwingenden Gründen geschlossen, haben die Personensorgeberechtigten keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Abmeldung, Kündigung
Das Ausscheiden aus der Mittagsbetreuung während des laufenden Schuljahres erfolgt durch schriftliche Erklärung seitens der Personensorgeberechtigten gegenüber der Stadt Dettelbach.
Die Stadt Dettelbach kann den Buchungs- und Betreuungsvertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich kündigen. Eine fristlose Kündigung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig. Vor Ausspruch einer Kündigung sind die Personensorgeberechtigen anzuhören. Weitere Informationen unter dem Punkt „Kündigung“.
Ausschluss aus der Mittagsbetreuung
Ein Kind kann vom weiteren Besuch der Mittagsbetreuung ausgeschlossen werden, wenn
a) es innerhalb des Schuljahres insgesamt mehr als dreimal unentschuldigt gefehlt hat,
b) das Kind aufgrund schwerer Verhaltensstörungen sich oder andere gefährdet,
c) das Kind den Anweisungen des Personals der Mittagsbetreuung wiederholt nicht folgt,
d) das Kind wiederholt nicht pünktlich abgeholt wurde,
e) sonstige schwerwiegende Gründe im Verhalten des Kindes oder der Personensorgeberechtigten gegeben sind, die einen Ausschluss erforderlich machen,
f) die Personensorgeberechtigten ihren Mitwirkungspflichten laut gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Infektionsschutzgesetz) oder laut diesen Teilnahmebedingungen wiederholt und nachhaltig nicht nachkommen,
g) die Personensorgeberechtigten ihren Mitwirkungspflichten bei der Anmeldung nicht nachkommen und falsche oder unvollständige Angaben machen,
h) die Personensorgeberechtigten wiederholt und nachhaltig gegen Regelungen der Betreuungsvereinbarung verstoßen, insbesondere die vereinbarten Buchungszeiten nicht einhalten.
Die Entscheidung über den Ausschluss trifft die Stadt Dettelbach nach Anhörung der Personensorgeberechtigten, der Schulleitung und des Betreuungspersonals. Bei Ausschluss ist die Gebühr bis zum Ende des Monats, an dem der Ausschluss wirksam wird, zu bezahlen.
Kündigung
Die Kündigung erfolgt durch schriftliche Erklärung der Personensorgeberechtigten beim Träger der Mittagsbetreuung und kann nur unter Einhaltung einer vierwöchigen Frist bei Wegzug, zum Schulhalbjahr (Zwischenzeugnis) oder zum Schuljahresende erfolgen.
Die Stadt ist zur außerordentlichen Kündigung berechtigt bei:
-Rückstand von mehr als einem Monatsbeitrag,
-unentschuldigtem Fehlen des Kindes über zwei Wochen hinaus,
-berechtigter Annahme der Stadt, dass die Zusammenarbeit mit den Personensorgeberechtigten zur entsprechenden Förderung des Kindes nicht mehr gewährleistet ist.
Betretungsregelungen
Personen, die an übertragbaren und meldepflichtigen ansteckenden Krankheiten leiden, dürfen die Räume der Mittagsbetreuung nicht betreten.
Der Aufenthalt in den Räumen der Mittagsbetreuung ist nur dem Betreuungspersonal, den angemeldeten Kindern und Personen, die aus dienstlichen Gründen anwesend sind (z. B. Schulleitung oder Schulhausmeister), gestattet.
Das Betreuungspersonal ist berechtigt, unbefugt anwesende Personen aus den Räumen der Mittagsbetreuung zu verweisen. Es übt insoweit das Hausrecht im Namen der Stadt Dettelbach aus.
Masern – Schutz – Pflicht (Impfnachweis)
Seit März 2020 ist eine Impfung gegen Masern des Kindes verpflichtend für den Besuch der Schule und der Mittagsbetreuung (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht.html). Bitte zeigen Sie die Impfbelege Ihres Kindes vor.
Unfallversicherungsschutz
Für Kinder, welche die Mittagsbetreuung besuchen, besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Die Personensorgeberechtigten haben Unfälle auf dem Weg unverzüglich zu melden.
Haftung
Die Stadt Dettelbach haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Einrichtung „Mittagsbetreuung“ entstehen, nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Unbeschadet davon haftet die Stadt Dettelbach für Schäden, die sich aus der Benutzung der Einrichtung „Mittagsbetreuung“ ergeben, nur dann, wenn einer Person, deren sich die Stadt Dettelbach zur Erfüllung seiner Verpflichtungen bedient, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Insbesondere haftet sie nicht für Schäden, die Benutzern durch Dritte zugefügt werden.
Gebühren
Für den Besuch der Mittagsbetreuung werden Gebühren und für die Inanspruchnahme des Mittagessens ein Kostenersatz erhoben. Die jeweiligen Kosten entnehmen Sie auf der Homepage der Stadt Dettelbach.
Verbindlichkeit
Diese Regelung wird dem/der/den Personensorgeberechtigten in einer Ausfertigung ausgehändigt und durch Unterschrift auf der Anmeldung als verbindlich anerkannt. Dadurch wird ein Vertragsverhältnis zwischen der Stadt Dettelbach und dem/der/den Personensorgeberechtigten begründet.
Sonstige Vereinbarungen
Für mitgebrachte Gegenstände (Spielzeug, Schmuck, Kleidung, Brille etc.) wird keine Haftung übernommen.
Bei mutwilliger Zerstörung vom Eigentum der Mittagsbetreuung (Spielsachen, Materialien) sind die Personensorgeberechtigten zum Ersatz verpflichtet.