AGB

Mit der Online-Eingabe ihrer Daten melden Sie ihr Kind für einen Platz in der Mittagsbetreuung Röttenbach an. 

Sie erhalten dann auf die hinterlegte E-Mailadresse einen Betreuungsvertrag zugesendet. Erst wenn dieser Vertrag mit ihrer Unterschrift als Scan oder in Papierform bei uns eingeht, ist der Betreuungsplatz für ihr Kind gesichert.


1.Zugangsvoraussetzungen
Die Mittagsbetreuung ist ausschließlich für Grundschulkinder, die in der Gemeinde Röttenbach wohnen oder hier zur Schule gehen.

2.Betreuungszeiten
Je nach gebuchtem Betreuungsangebot erfolgt die Betreuung an Schultagen ab dem regulären Unterrichtsende,
• bis 14.00 Uhr (kurze Betreuungszeit)
• bzw. bis 15.30 Uhr/freitags 15.00 Uhr (lange Betreuungszeit).
Das kurze oder lange Betreuungsangebot findet nur statt, wenn mindestens 12 Kinder teilnehmen.
Gemäß den Förderrichtlinien der Regierung Mittelfranken, müssen Kinder, für die die kurze Betreuungszeit gebucht wurde, an mindestens einem Tag je Unterrichtswoche die Betreuung bis 14.00 Uhr auch wirklich wahrnehmen (Ausnahme Erkrankung).
Kinder mit langer Betreuungszeit müssen im Monatsdurchschnitt an mindestens 2 Tagen je Unterrichtswoche die Betreuung bis 15.30 Uhr auch wirklich wahrnehmen (Ausnahme Erkrankung).

3.Meldung der Abwesenheit des Kindes:
Wenn Ihr Kind nicht zur Betreuung kommt, z.B. weil es krank ist oder die Klasse einen Ausflug macht, ist es zwingend erforderlich, dass die Mittagsbetreuung von den Erziehungs- oder Abholberechtigten umgehend bzw. an diesem Tag bis spätestens 11:00 Uhr informiert wird. Nutzen Sie hierfür die Telefonnummer 09195 94 90-55 (Anrufbeantworter).
Bitte beachten Sie, dass wir von der Schule in der Regel keine Information bekommen, wenn Sie Ihr Kind dort abgemeldet haben. Melden Sie ebenfalls rechtzeitig Verzögerungen der Ankunft Ihres Kindes, z.B. bei schulinternen Terminen, AGs, Förderunterricht, Schullandheim usw.

4.Sie wünschen, dass ihr Kind außerplanmäßig früher nach Hause gehen soll:
Um den Ablauf der Schule und Mittagsbetreuung nicht zu stören, können die Kinder nur zu jeder vollen Stunde die Mittagsbetreuung verlassen. Soll Ihr Kind die Betreuung aus einem besonderen Grund früher verlassen, muss uns dies telefonisch oder schriftlich mitgeteilt werden. Eine mündliche Information durch Ihr Kind können wir nicht berücksichtigen.

5.Abholung:
Gerne stehen wir bei Bedarf auch für persönliche Gespräche zur Verfügung. Um Störungen zu verringern, bitten wir Sie jedoch darum, wenn kein Gesprächsbedarf besteht, bei der Abholung vor dem Schulhaus auf Ihr Kind zu warten.

6.Aufsicht:
Eine ständige Überwachung der Kinder kann nicht gewährleistet werden. Beim Verlassen der Räumlichkeiten (Wege innerhalb des Schulhauses z.B. zur Mensa, Turnhalle, Toilettenbesuch) müssen die Kinder sich beim jeweiligen Mitarbeiter der Mittagsbetreuung abmelden.

7.Wichtige Vereinbarungen zum pädagogischen Alltag
Änderungen, die das Sorgerecht betreffen und / oder die Abholberechtigungen, sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen, sie werden ansonsten nicht berücksichtigt. Änderungen zum Wohnsitz und zu Kontaktdaten sind ebenfalls mitzuteilen. Die Eltern sind verpflichtet, aktiv am Erziehungs- und Betreuungserfolg mitzuwirken und die Erziehungspartnerschaft zu akzeptieren. Wiederholte Verstöße gegen diese Verpflichtung können einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen.
Die Aufsichtspflicht unseres Personals beschränkt sich nur auf den Zeitraum der Anwesenheit des Kindes in der Betreuung. Sie beginnt mit der persönlichen Begrüßung durch Betreuer*innen und endet mit der persönlichen Abmeldung (Verabschiedung) des Kindes beim Betreuungspersonal. Die Aufsichtspflicht auf dem Hin- und Rückweg liegt bei den Eltern.
Sie bestätigen mit Unterschrift, dass Ihnen bekannt ist, dass die Aufsichtspflicht mit Ende der Buchungszeit endet.
Ebenso bestätigen Sie, dass Ihr Kind, falls es nicht oder nicht pünktlich abgeholt wird, den Heimweg allein antreten darf. 

8.Beendigung des Betreuungsverhältnisses durch den Träger
Eine außerordentliche Kündigung durch die Gemeinde Röttenbach kann ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn:
- sich Kinder nicht in die Gruppe integrieren, andere Kinder dauerhaft gefährden oder die geordnete Betreuung erheblich stören,
- die Eltern den Verpflichtungen, die sich aus dem Vertrag ergeben, nicht nachkommen.

9.Vertragslaufzeit, Buchungsänderungen und Kündigungen
Der Vertrag wird für den obengenannten Zeitraum geschlossen.
Eine vorzeitige Beendigung ist nur zum 31. Januar mit einer Vorlaufzeit von einem Monat möglich.
Abgesehen davon, kann der Vertrag nur im Falle eines Wegzuges aus Röttenbach oder einem Schulwechsel vorzeitig gekündigt werden.
Die gebuchten Betreuungszeiten sind für Eltern und Mittagsbetreuung verbindlich, eine dauerhafte Veränderung kann nur schriftlich zum 1. Februar erfolgen, sofern Plätze frei geworden sind oder andere Kinder die Betreuungszeit wechseln möchten. Anträge werden in der Reihenfolge nach dem Posteingangsstempel abgearbeitet.

10.Mittagessen
Sie können Ihrem Kind ein geeignetes Mittagessen mitgeben, welches das Kind dann in einem der Gruppenräume zu sich nehmen kann. Oder Sie nutzen das Essensangebot in unserer Mensa. Hierzu fallen gesonderte Kosten an. Alles weitere entnehmen Sie bitte den Informationen unseres Caterers.

11.Haftungsausschluss
Die Gemeinde Röttenbach ist berechtigt, Betreuungszeiten zu kürzen, notfalls auch die Einrichtung vorübergehend zu schließen, wenn durch unvermeidliche Baumaßnahmen, höhere Gewalt oder unüberbrückbaren Personalausfall die Aufsicht und Betreuung der Kinder nicht ausreichend gewährleistet ist. Die Einrichtung kann ebenfalls auf Anordnung des Gesundheitsamtes oder anderer Behörden geschlossen werden. Die Eltern werden umgehend über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Kürzung/ Schließung informiert. Ein Anspruch durch die Eltern auf Aufnahme des Kindes in eine andere Kinderbetreuungseinrichtung oder auf Rückererstattung des Beitrags bzw. Schadenersatz besteht nicht.

12.Gebühren und Anmeldung
Für die Mittagsbetreuung werden die auf der Homepage bekanntgegebenen monatlichen Gebühren fällig. Die Gebühren werden von uns am 28. des entsprechenden Monats eingezogen. Der August wird nicht abgerechnet.
Ab dem zweiten, gleichzeitig angemeldeten Kind besteht Anspruch auf einen Geschwisterrabatt von 50%.
Für den Einzug der Gebühren wurde online ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt.

Hinweis zum SEPA-Lastschriftmandat: Sie können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlassen. Es gelten dabei die Bedingungen des jeweiligen Kreditinstitutes.